1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
2. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
2.3. Literatur
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Streck, Rainer / Mack, Schwedhelm
Die Steuerverweigerung aus politischen, moralischen oder Gewissensgründen findet vor den Finanzgerichten keine Gnade
Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 209/91 Stbg 1991, 457
Steuerverweigerung aus Gewissensgründen ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Der Steuerberater sollte den Mandanten aber auf den (Gesetzes-) Vorschlag von Tiedemann DStZ 1986, 457 hinweisen, der "insoweit genial [ist], als sich bei dieser Technik erweisen würde, ob es den Verweigerern tatsächlich um einen edlen Zweck oder nur um einen schnöden Steuervorteil geht. pt